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Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz ab 01.03.2012 5 %
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bereits beschlossen, wonach die Grunderwerbsteuer im Bundesland Rheinland-Pfalz angehoben wird. Die Erhöhung um 1,5 Prozent auf zukünftig 5,0 Prozent tritt ab dem 1. März 2012 in Kraft.