Unsere Geschäftsbedingungen
Der Bereich Immobilienvermittlung Walter- Immobilien- widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes.
1. Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern, ,Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen an gewerbliche und private Kunden. Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter. Walter- Immobilien ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
2. Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten von Walter-Immobilien Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Walter- Immobilien.
3. Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch Walter- Immobilien ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn Walter-Immobilien bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat.
Es genügt, wenn die Tätigkeit der Walter- Immobilien zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist.
Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages fällig. Sie ist zahlbar binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung. Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Offerte festgelegten Courtage.
Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch Walter- Immobilien der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen
Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.
Die Courtage ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.
Der Anspruch auf Courtage entsteht auch dann, wenn durch die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung der Vertrag erst später zu Stande kommt.
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen oder vorrangiger Rechte von Dritten erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird.
Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
4. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
5. Höhe der Courtage (Provision), Zahlung
Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Diese Provision beträgt:
• Beim An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer je 3% zzgl. MwSt.
Bei Vermietung/Verpachtung zahlbar vom Mieter/Pächter:
• Bei Wohnräumen 2 Monatsmieten zzgl. MwSt.
• Bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer unter 5 Jahren, 2 Monatsmieten zzgl. MwSt.
• Bei einer Vertragsdauer von 5 Jahren oder länger, 3 Monatsmieten zzgl. MwSt.
• Bei einer Vertragsdauer von 10 Jahren oder länger, 4 Monatsmieten zzgl. MwSt.
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Abschlusses eines Kaufvertrages, in den Kaufvertrag eine Klausel des Inhalts aufzunehmen, dass der Kunde sich zur Zahlung der Provision im notariellen Kaufvertrag in vereinbarter Höhe verpflichtet. Er hat ferner das Recht, den Notar im Verzugsfall anzuweisen, den Vollzug des Kaufvertrags bis zur vollständigen Zahlung der Provision auszusetzen.
6. Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten von Walter-Immobilien bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
7. Vertraulichkeit der Angebote
Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Courtage gemäß § 5 AGB an Walter- Immobilien zu zahlen.
8. Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Walter- Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen.
10. Verzug
Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm gemäß §1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. berechnet.
11. Mahnungsgebühr
Unsere vereinbarte Provision wird zum Abschluss des Miet-, Pacht-, Kaufvertrages fällig. Im Falle der Mahnung berechnen wir für die 1. Mahnung 20,-EUR. Wird unsere Rechnung dann nicht sofort ausgeglichen, werden ab Rechnungsdatum 5 Prozent Zinsen über Bundes-Diskont berechnet.
12. Haftung
Die Haftung von Walter- Immobilien ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Angebot enthaltenen Angaben und für getätigte Aussagen von Verkäufern/Anbietern bzw. Objektinteressenten.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Maklers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
14. Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes in zulässiger Weise speichern und verarbeiten.
15. Vollmachten
Walter- Immobilien ist unwiderruflich bevollmächtigt, zur Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Verkaufsauftrag Auskünfte jeglicher Art einzuholen, insbesondere bei Baubehörden, Grundbuchamt, Steuer- und Lastenausgleichsbehörde. Die Firma Walter- Immobilien ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, derartige Auskünfte einzuholen. Der beurkundende Notar ist hiermit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.
16. Aufrechnungsklausel
Gegen unseren Provisionsanspruch ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für von uns unbestrittene Forderungen oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Es gilt auch nicht für von uns anerkannte Forderungen, sowie für Forderungen mit denen im Prozess aufgerechnet wird, für den Fall, dass die Aufrechnungsforderung Entscheidungsreif ist.
17. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu Ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.